SOCIETÄT BAUCHMÜLLER & COLLEGEN

Gerade im Straßenverkehrsrecht ist frühzeitiges Handeln die Grundlage einer erfolgreichen Vorgehensweise oder notwendigerweise Verteidigung. Beides erfordert eine kompetente Beratung. Nur so lassen sich Fehler frühzeitig vermeiden und eine optimale Durchsetzung der eigenen Rechte gewährleisten. Oftmals sind Fehler, die in unachtsamen Augenblicken durch allzu schnelle Angaben gegenüber den Behörden gemacht werden, später nicht mehr auszubügeln. Insbesondere beim Erleiden eines unverschuldeten Straßenverkehrsunfalls spielt eine Vielzahl von rechtlichen wie tatsächlichen Aspekten eine Rolle. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist im Verkehrsrecht besonders vorteilhaft, da die Versicherung des Unfallverursachers in der Regel die anfallenden Gebühren voll zu erstatten hat. Unsere Beauftragung ist dann also für Sie kostenlos. Jeder unverschuldet Geschädigte kann sich also auf Kosten des Schädigers und dessen Versicherer zur Durchsetzung seiner Ersatzansprüche anwaltlicher Hilfe bedienen und die diesbezüglich entstehenden Kosten vom Schädiger ersetzt verlangen! Viele wissen das nicht. Bei dem einfach gelagerten Straßenverkehrsunfall, bei dem es vordergründig "nur" um den Ersatz des Fahrzeugschadens geht, können bereits unabhängig von Problemen zum Haftungsgrund eine Menge Probleme zur Höhe des Ersatzes der einzelnen Schadenersatzpositionen auftauchen, sei es zum

  • Fahrzeugschaden,
  • zur Übernahme der Mietwagenkosten,
  • zum Ausgleich der Wertminderung oder der alternativ Entschädigung Nutzungsausfall usw.

Um Ihnen eine schnelle und optimale Dienstleistung zu gewähren, bieten wir Ihnen die Möglichkeit uns über unser Formular schnell alle Informationen zukommen lassen, die wir benötigen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Nach Anfrage lassen wir Ihnen umgehend ein verbindliches Angebot mit detaillierter Kostenaufstellung zukommen.

Selbstverständlich können Sie auch einen persönlichen Besprechungstermin mit einem unserer Rechtsanwälte vereinbaren.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerspruchsfrist reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder Sie die Ausführung selbst veranlasst haben (§ 312 d Abs. 3 BGB). Der Widerruf ist zu richten an:

Societät Bauchmüller & Collegen
Schützenstraße 18
D-52351 Düren

Tel.: +49 (0) 24 21 - 5 55 97 0
Fax: +49 (0) 24 21 - 1 08 87
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